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Disclaimer/Haftungsausschluss und Links auf andere Webseiten

Dieser Artikel gilt für: Deutschland

"Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. ..."

So beginnt der Mustertext für den Haftungsausschluss. Bei diesem Gerichtsurteil wurde allerdings auch verkündet, dass der Einbau eines Haftungsausschlusses nicht ausreicht um sich von fremden Webseiten, auf die man verlinkt hat, zu distanzieren. Er kann daher weggelassen werden.

Rein logisch betrachtet ist es auch unsinn zu sagen, ich distanziere mich von (also möchte nichts mit dem zu tun haben mit) dem auf das ich verweise. Wenn man auf andere Webseiten verlinkt, dann hilft man bei der Verbreitung dieser Inhalte. Die Verbreitung mancher Inhalte ist in Deutschland illegal. Beispielsweise Kinderpornografisches oder das Buch "Mein Kampf" von Adolf Hitler.

Impressum und Offenlegungspflicht

Dieser Absatz gilt für: Deutschland Österreich Schweiz

Ein Impressum ist für Webseiten gesetzlich vorgeschrieben. Es muss leicht erkennbar, leicht zugänglich und ständig verfügbar sein. Daher vorzugsweise mit 1 Klick von jeder Seite und Unterseite. Das Impressum muss den vollständigen Name und Anschrift des Verantwortlichen enthalten.

Dieser Absatz gilt für: Deutschland

In Deutschland sind Webseiten von der Impressumspflicht befreit, die rein persönlichem und familiärem Zweck dienen. D.h. passwortgeschütze Seiten, bei denen die Zugangsdaten nur an Verwandte weitergegeben werden.

Dieser Absatz gilt für: Österreich

In Österreich muss zusätzlich noch eine Angabe gemacht werden, mit der eine schnelle Kontaktaufnahme möglich ist. Und sofern vorhanden die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Außerdem sollte der Link zu diesen Inhalten nicht "Impressum" sondern "Offenlegung" heißen. Die Rechtslage ist in Österreich allerdings nur schwer überschaubar, daher bietet es sich am ehesten an, den Link "Impressum/Offenlegung" zu nennen, damit jeder Paragraphenreiter das findet, was er sich wünscht.